§ 1. Allgemeines
Vertragspartner des Bestellers ist die Galvano Gestellbau Wuppertal GmbH. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Galvano Gestellbau Wuppertal GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
§ 2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
§ 3. Bestellung
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, diese erwerben zu wollen. Galvano Gestellbau Wuppertal GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 7 Kalendertagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung.
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4. Lieferung und Zahlung
Sofern wir mit dem Besteller nichts anderes vereinbart haben und sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpackung: diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die angegebenen Preise sind für etwaige Nachbestellungen unverbindlich.
Eine Skontierung bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsendpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag, an dem der Rechnungsbetrag auf unserem Konto gutgeschrieben wird.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller darüber hinaus nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem ausgewiesenen Zuschlag berechnet.
§ 5. Lieferzeiten
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§ 6. Gefahrenübergang und Verpackungskosten
Sofern nichts anderes vertraglich festgehalten ist, gilt die Lieferung ab „Werk“. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware bei der Galvano Gestellbau Wuppertal GmbH auf den Käufer über. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 7. Mängelhaftung, Schadensersatz und Gewährleistung
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Frachtschäden (Verpackung sichtlich beschädigt) sind auf den Empfangspapieren der Spedition zu vermerken und der Galvano Gestellbau Wuppertal GmbH schriftlich innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit dem beiliegenden Lieferschein nachgewiesen werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB.
§ 8. Eigentumsvorbehalt und Sicherungen
Bis zum Eingang aller Zahlungen aus den gegenwärtigen und den künftigen Lieferungen an den Besteller, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bei Zahlung durch Scheck gilt dies bis zu dessen Einlösung. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, die bestellte Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme der bestellten Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt, wobei der Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Bestellers -abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen ist.
Der Besteller ist verpflichtet, die bestellte Ware pfleglich und vertragsgemäß zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir eine Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Die Verarbeitung der Umbildung der bezogenen Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt jedoch uns.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder erfolgt Zahlungseinstellung, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Bestellers davon zu unterrichten, ob und in welchem Umfang noch Eigentumsvorbehaltsware vorhanden ist.
Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Besteller nicht in der Lage ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber auf Zahlung mangels Leistungsfähigkeit nachzukommen, stellt der Besteller seine Zahlungen ein oder wird gegen ihn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so sind wir berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung zu verweigern und unter Eigentumsvorbehalt von uns gelieferte Ware im Rahmen der uns zustehenden Rechte in der Insolvenz herauszuverlangen. Dies gilt auch schon dann, wenn nur die Gefahr besteht, dass der Besteller Leistungen an uns aufgrund der bezeichneten Umstände nicht erbringen wird. (Unsicherheitseinrede, § 321 BGB).
§ 9. Datenschutz
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Gesetzen. Für weitergehende Informationen verweisen wir Sie auf unsere Datenschutzerklärung.
§ 10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von der Galvano Gestellbau Wuppertal GmbH. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 11. Schlusserklärung
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.